Ihr Rechtsanwalt für Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht

Unsere Kanzlei hat sich auf das Schadenersatzrecht spezialisiert. Dieser Fachbereich ist für Laien oft nur schwer nachvollziehbar und äußerst komplex. Unsere Herangehensweise besteht darin, klare Lösungen anzubieten und unsere Mandanten mit umsichtiger Betreuung zu unterstützen. 

Im Gewährleistungsrecht werden die Rechte und Verpflichtungen der Vertragsteile beispielsweise in Bezug auf Mängel an gekauften Waren im Detail geregelt. Dieses Rechtsgebiet legt die Voraussetzungen fest, unter denen ein Verkäufer für Mängel haftet und der Käufer Ansprüche auf Nachbesserung, Austausch oder Vertragsrücktritt hat. Die Regelungen sind wesentlich, um die Rechtssicherheit zwischen Verkäufern und Käufern zu erhöhen, Voraussetzung hierfür ist unter anderem die Möglichkeit einer klärenden Beurteilung von technischen Fragen und Zusammenhängen. Unser Team setzt sich dafür ein, die Rechte unserer Mandanten zu unterstützen und eine kompetente rechtliche Beratung und Vertretung sicherzustellen. 

Ihr Rechtsanwalt – Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda

Schadenersatzrecht – Ihre Ansprüche bei Schäden durch Dritte

Das Schadenersatzrecht regelt die Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen eine geschädigte Person von einer anderen Partei Ersatz für einen erlittenen Schaden fordern kann. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Verschuldenshaftung, die darauf abzielt, rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten nachzuweisen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Unser juristisches Team blickt auf umfangreiches Fachwissen im Schadenersatzrecht zurück. Im Fall eines Schadenersatzanspruchs unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche und kümmern uns um eine professionelle rechtliche Begleitung.